Rettungsgasse

Rettungsgasse

Schon der Begriff „Rettungsgasse“ sollte jedem nahe legen, wobei es darum geht: Schnelle Hilfeleistung, bei der es oft auch um Leben geht. Leider werden die wenigen Grundregeln, die es zu beachten gilt um eine Rettungsgasse zu bilden, oftmals sträflich vernachlässigt. Dabei kommt man nicht schneller zum Ziel, wenn man die Bildung einer Rettungsgasse verweigert.

Grundregeln

  • Bei stockendem Verkehr sofort Rettungsgasse bilden, nicht erst wenn sich ein Einsatzfahrzeug durch die Blechlawine kämpft
  • Abstand halten – so schaffen Sie eine Pufferzone, mit der Sie im Ernstfall denjenigen Platz einräumen können, die das Bilden der Rettungsgasse versäumt haben
  • Rettungsgasse freihalten, bis der Verkehr wieder fließt – Auf keinen Fall nach dem ersten Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse schließen!
  • Rote Ampeln dürfen vorsichtig überfahren werden, um eine Rettungsgasse bei herannahenden Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen

Rettungsgasse bilden

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Bei zwei oder mehr Spuren in eine Fahrtrichtung gilt: Die äußerste linke Spur fährt so weit wie möglich nach links, alle andren Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts. Hierbei wird auch die Nutzung des Pannenstreifens geduldet, der ansonsten tabu ist.

[/two_columns_one] [two_columns_one_last] Rettungsgasse bei Mehrspurigen Fahrbahnen [/two_columns_one_last] [divider]

Zwar ist der Begriff der „Rettungsgasse“ fest an Straßen mit mindestens vier Fahrbahnspuren gebunden, dennoch sollten Sie auch auf Straßen mit nur zwei Fahrbahnen im Staufall an Rettungsfahrzeuge denken und äußerst rechts fahren!

Verhalten an der Ampel

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Im innerstädtischen Verkehr kommt es immer wieder zu dem Problem, dass herannahenden Einsatzfahrzeugen kein Platz gemacht wird. Oftmals trauen sich die Fahrzeugführer/innen nicht, die rote Ampel zu überfahren, obwohl dies erlaubt ist, um Platz zu schaffen. Nicht selten werden die Rettungsfahrzeuge trotz Martinshorn sogar gar nicht bemerkt, da zum Beispiel laute Musik die Wahrnehmung verhindert.

[/two_columns_one] [two_columns_one_last] Rettungsgasse - Verhalten an der Ampel
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Deshalb gilt an Ampeln:

  • Rückwärtigen Verkehr im Auge behalten und Musik auf eine Lautstärke regeln, die die Wahrnehmung von Umweltgeräuschen noch zulässt
  • Sollten sich Einsatzfahrzeuge nähern, vorsichtig über die rote Ampel in die Kreuzung fahren, um Platz zu schaffen
  • Falls es blitzt: Keine Sorge, mit der Angabe, dass Sie Rettungskräften Platz gemacht haben, wird der Knollen fallen gelassen

Warum befahren die Rettungsfahrzeuge nicht einfach den Standstreifen?

Nun, die Antwort verbirgt sich schon in der Bezeichnung. Dieser Streifen ist nicht zum Befahren gedacht, sondern für liegen gebliebene Fahrzeuge vorgesehen. Abgesehen davon, dass der Pannen- bzw. Standstreifen oft nicht optimal ausgebaut ist, würde ein Auffahren von Einsatzfahrzeugen auf ein Pannenfahrzeug im Staufall für absolutes Chaos sorgen. Aus diesem Grund ist eine klare Regelung für Fahrzeuge im Einsatz auch so sinnvoll: Jeder weiß – theoretisch – was zu tun ist!

Gesetzliche Regelung

Übrigens ist die Rettungsgasse keine freiwillige Sache! Sie ist durch §11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung verpflichtend vorgeschrieben.

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
§ 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Natürlich hat die Polizei in aller Regel etwas besseres zu tun, als einen Verstoß gegen diese Vorschrift zu ahnden, während sie selbst die Rettungsgasse befährt. Dennoch hoffen wir, dass wir Sie mit guten Argumenten – nicht mit Gesetz und Strafe –  für die Rettungsgasse gewinnen können.

Denken Sie an uns, wenn Sie das nächste Mal im Stau stehen!

Danke!
Ihre Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei

Die Bilder in diesem Beitrag sind der Kampagne Rettungsgasse rettet Leben entliehen.

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