Die Feuerwehren Oestrich, Mittelheim und Winkel wurden am Mittwochnachmittag um 15.15 Uhr zu einem LKW-Brand in Oestrich in der Rheingaustraße alarmiert. Aufgrund der starken Rauchentwicklung wurde bereits auf der Anfahrt zusätzlich die Feuerwehr Hallgarten und das Tanklöschfahrzeug der Firma Koepp nachalarmiert. Dort hatte ein LKW mit Anhänger der Dämmplatten und Dachziegel geladen hatte auf der Ladefläche angefangen zu brennen. …
Corbin Klingels und Marina Schneider haben sich das „Ja-Wort“ gegeben. Natürlich waren wir zur Stelle, um das Brautpaar nach der Trauung standesgemäß zu empfangen.
Die Feuerwehr Hallgarten wünscht den frisch Vermählten alles Gute für die Zukunft!
In Einsatz und Übung stellen wir immer wieder fest, dass zum Teil ein Befahren der Straßen unmöglich ist. Wir kommen mit unseren Fahrzeugen einfach nicht durch! Das kostet im Ernstfall nicht nur Nerven, sondern kann im schlimmsten Fall Leben bedrohen. Stellen Sie sich bitte einmal vor, bei Ihnen brennt es, oder Sie sitzen eingeklemmt in einem verunfallten Fahrzeug und die Feuerwehr erreicht Sie nicht, weil Sie auf Grund unachtsam geparkter Fahrzeuge einfach nicht durchkommt!
Uns ist klar, dass gerade in den engen Straßen Hallgartens die Parksituation nicht einfach ist. Wir bitten Sie dennoch dringend darum, beim Parken darauf zu achten, dass auch größere Fahrzeuge wie LKW die Straße nach wie vor befahren können.
Parken Sie niemals vor Feuerwehrzufahrten.
Achten Sie bei engen Straßen darauf, dass die Fahrbahnbreite auch für große Fahrzeuge ausreichend ist.
Nutzen Sie den Platz zum Fahrbahnrand möglichst optimal aus und lassen Sie Mitfahrer gegebenenfalls vorher aussteigen.
Achten Sie besonders darauf, dass die Einmündungen an Kreuzungen freigehalten werden. Wir brauchen diesen Schwenkbereich, um die „Kurve zu kriegen“!
Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf Hydranten ab. Hydranten sind ovale Gullys auf der Fahrbahn und mit dem Text „Hydrant“ markiert.
Manchmal hilft auch schon ein eingeklappter Seitenspiegel.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Alarmübung – Technische Hilfeleistung in Hallgarten
Oestrich-Winkel – Die Feuerwehr Hallgarten hat am vergangenen Donnerstag eine Alarmübung zum Thema Technische Hilfeleistung durchgeführt. Angenommene Lage war ein Verkehrsunfall mit zwei PKW´s neben dem Friedhof in Hallgarten. Die Feuerwehr Hallgarten wurde um 18.45 Uhr alarmiert und fand bei Eintreffen am Übungsort zwei Personen in den Autos vor. Eine Person musste mittels AED direkt reanimiert werden und im anderen Fahrzeug musste mittels technischen Rettungsgeräts das Fahrzeug an der linken Seite und am Dach geöffnet werden. Mit 21 Aktiven Feuerwehrleuten waren die Hallgartener an diesem Abend vertreten. Die erschienene Anzahl an interessierten Bürgern überwog bei weitem die Erwartungen wie Wehrführer Ringel berichtete. Ringel selbst erläuterte den Zuschauern über Lautsprecher was gerade aus welchem Grund getan wird und so konnte sich jeder der Anwesenden ein eigenes Bild des guten Ausbildungsstandes der ehrenamtlichen Feuerwehrleute machen. Diese Art der technischen Hilfeleistung ist nur eine von vielen weiteren wichtigen Aufgaben, die die Feuerwehren so bei ihren wöchentlichen Übungsabenden immer wieder praktisch als auch theoretisch in ihrer Freizeit üben. Nach der Übung kam man mit den Zuschauern ins Gespräch und für die vielen kleinen Besucher gab es noch Malhefte und kleine Bilderbücher.
Presseinformation der Feuerwehr Stadt Oestrich-Winkel vom 06.08.2016
Am vergangenen Donnerstag hat die Feuerwehr Hallgarten eine öffentliche Alarmübung durchgeführt. Dabei wurde interessierten Bürgern, Freunden und Familie am Beispiel eines Verkehrsunfalls gezeigt, was wir leisten können. Trotz des regnerischen Wetters waren zahlreiche Zuschauer anwesend, was uns sehr gefreut hat.
Mit einem ganz einfachen Grundsatz können Sie die Anfahrt von Feuerwehr und Rettungswagen erheblich erleichtern: Sorgen Sie für sichtbare Hausnummern!
5 Maßnahmen für sichtbare Hausnummern
Hausnummer von Straße gut lesbar
Hausnummer Nachts beleuchtet
Nicht allzu verschnörkelt und künstlerisch gestaltet
Nicht von Pflanzen überwachsen
Häuser ohne direkten Straßenzugang, z.B. in Hinterhöfen, sollten durch ein Hinweisschild an der Straße ausgeschildert werden
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Rettungskräfte einweisen
Unabhängig von der Sichtbarkeit der Hausnummer ist es natürlich am besten, wenn sich im Ernstfall jemand an die Straße stellt und die Rettungskräfte einweist. Machen Sie in diesem Fall deutlich auf sich aufmerksam und zeigen Sie den schnellsten Weg. Am besten sollten Sie sämtliche Türen und Barrieren zur Einsatzstelle falls möglich geöffnet bzw. auf die Seite geräumt haben. So können wir am schnellsten helfen!
Rettungsdienst und Feuerwehr müssen erst den Einsatzort anfahren, während Zeugen direkt handeln können. Zwar gibt es in Hessen mit 10 Minuten eine sehr kurze „Hilfsfrist“, es sind dennoch oftmals die Ersthelfer, die mit ihrem Eingreifen Leben retten! Wären Sie dazu auch in der Lage?
Wenn Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten, so liegt dies vermutlich an einem der zwei folgenden Gründe:
„Ich weiß nicht, wie ich helfen kann.“
„Ich habe Angst zu helfen und traue mich nicht.“
Auch wenn Sie nicht wie dieser Feuerwehrmann mit Beatmungsbeutel und Defibrillator ausgerüstet sind, kann ihre Erste Hilfe Leben retten!
Merksätze
Zur groben Orientierung gibt es Merksätze, die einem bei einer Ersten-Hilfe-Situation ein strukturiertes Vorgehen ermöglichen können.
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Die 5 „W“ für den Notruf
Wo ist der Notfall/Unfall? Was ist geschehen? Wieviele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen? Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen? Warten Sie immer auf Rückfragen der Rettungsleitstelle!
Wichtig: Nennen Sie immer zuerst den Ort des Unfalls, falls die Verbindung abbricht.
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Seien Sie ein HELD
H ilfe rufen E rmutigen und trösten L ebenswichtige Funktionen überprüfen D ecke unterlegen oder zudecken
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Erste Hilfe – Wissen auffrischen!
Wenn Sie gar nicht wissen, wie Sie in einer Notsituation helfen können, dann geht es Ihnen vermutlich wie vielen anderen auch: Viele Menschen besuchen nur einmal in ihrem Leben einen Erste-Hilfe-Kurs – und zwar im Rahmen des Führerscheinerwerbs. Das ist natürlich viel zu wenig und die meisten Lektionen sind schon längst vergessen. Außerdem gibt es natürlich im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse in der Rettung und Erste-Hilfe-Maßnahmen kommen hinzu oder ändern sich. Es lohnt sich also, das eigene Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen! So sind Sie im Ernstfall auch sicherer bei der Anwendung. Übrigens gibt es oft auch spezielle Kurse, zum Beispiel für Erste Hilfe bei Kindern oder Erste Hilfe bei Senioren.
Erste-Hilfe-Kurse gibt es bei vielen Hilfsorganisationen. Für weitere Informationen und Kurstermine besuchen Sie zum Beispiel folgende Internetseiten:
Angst kann eine große Barriere sein. Wenn Sie darunter leiden, dann ist es wichtig für Sie zu wissen, dass Sie trotzdem helfen können. Denn das Schlimmste bei einer Notsituation ist es, wenn niemand hilft! Denken Sie zum Beispiel an einen Verkehrsunfall, bei dem alle vorbei fahren. Hier können Sie auch dann helfen, wenn Sie selbst Angst haben direkte Hilfe an verletzten Personen zu leisten.
Wählen Sie den Notruf
Weisen Sie andere Personen auf die Notlage hin und animieren Sie diese zu helfen
Leiten Sie andere an, wenn Sie zwar wissen wie man helfen müsste, sich aber nicht trauen selbst die Hand anzulegen
Sichern Sie die Unfallstelle ab
Eine frische Erste-Hilfe-Schulung könnte helfen, die Ängste zu mildern. Wenn Sie genau wissen, was in lebensbedrohlichen Situationen zu tun ist, springen Sie im Ernstfall vielleicht doch über Ihren Schatten hinaus.
Denken Sie auch an Ihre Familie und Ihr Umfeld!
Die meisten haben, wenn Sie „Erste Hilfe“ hören, einen Verkehrsunfall vor dem inneren Auge. Vermutlich hängt dies damit zusammen, dass der erste Kontaktpunkt mit der Ersthelfer-Thematik oftmals der Führerschein ist. Aber Unfälle können überall passieren! Fundiertes Ersthelferwissen kommt also Ihrem ganzen alltäglichem Umfeld zu gute.
Helfen ist Pflicht!
Es besteht eine gesetzliche Pflicht in Notsituationen zu helfen:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 323c StGB
Wichtig ist hier die Frage der Zumutbarkeit. Wer den Notruf absetzt und die Initiative zur Hilfe ergreift, sollte aber immer auf der sichern Seite sein.
Alarmübung der Feuerwehr Hallgarten – Bürger sind herzlich willkommen
Die Feuerwehr Hallgarten wird am Donnerstag, 4.8. eine Alarmübung zum Thema Technische Hilfeleistung durchführen. Übungsort wird am Friedhof in Hallgarten sein. Interessierte Bürger sind hierzu herzlich eingeladen um sich von der Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr überzeugen zu lassen. Die Alarmierung der Feuerwehr Hallgarten wird um 18.45 Uhr mittels Funkmeldeempfänger und per Sirene erfolgen. Nach der Übung stehen die ehrenamtlichen Feuerwehrleute gerne bereit um Fragen zu den Fahrzeugen und deren technischen Ausstattung zu beantworten.
Rauchmelder können Leben retten! Bei Bränden sind meist nicht die Flammen die tödliche Gefahr, sondern der giftige Rauch, der eingeatmet wird. Dies geschieht oft sogar unbemerkt im Schlaf. Genau hier zahlen sich Rauchmelder aus.
Installieren Sie mindestens in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren/Treppenhäusern (Fluchtwege) Rauchmelder.
Sollten Sie Mieter sein, und in den oben genannten Räumen kein Rauchmelder installiert sein, weisen Sie Ihren Vermieter auf diesen Missstand hin. Es besteht Rauchmelderpflicht!
Prüfen Sie Ihre Rauchmelder regelmäßig. Empfohlene Prüf- und Wartungsintervalle finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Rauchmelders.
Halten Sie Batterien bereit, falls ein Tausch notwendig wird. Entnehmen Sie eine alte Batterie ohne den direkten Tausch, könnte der wirkungslose Rauchmelder schnell in Vergessenheit geraten. Dies wäre im Ernstfall fatal.
Gesetzliche Grundlage
In Hessen gilt gesetzlich eine Rauchmelderpflicht für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.
§ 13 Hessische Bauordnung (HBO)
Auf was muss ich bei der Montage achten?
Unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe, sollten Sie auch über eine Installation in weiteren Räumen nachdenken. Machen Sie zum Beispiel im Wohnzimmer ein „Nickerchen“, wären Sie Rauchgasen ebenso ausgeliefert, als lägen Sie im Schlafzimmer. Des weiteren ist bei der Montage darauf zu achten, den höchsten Punkt des Raumes zu wählen, der vom Rauch ungehindert erreicht werden kann. Ansonsten ist die Montage eines Rauchmelders für den Privatbereich meist sehr einfach und auch für ungeübte Handwerker möglich. Eine Anleitung dafür liegt den Rauchmeldern in der Regel bei.
Die Feuerwehr kontrolliert nicht!
In den sozialen Netzwerken wurden in letzter Zeit vermehrt Gerüchte gestreut, dass kriminelle Banden von Haus zu Haus ziehen und sich als Feuerwehr ausgeben, die die Rauchmelder prüfen müsse. Auch wenn in Hallgarten und Umgebung kein solcher Fall bekannt ist, möchten wir folgendes klar stellen: Wir führen keine Rauchmelder-Kontrollen durch und würden außerhalb eines Einsatzes auch niemals Zutritt in Ihr Haus oder Ihre Wohnung fordern. Sollte es zu einem solchen Vorkommnis kommen, lassen Sie niemanden rein und rufen Sie die Polizei.
Spezielle Brand- und Gasmelder
Mittlerweile gibt es einen sehr großen Markt für den präventiven Schutz zu Hause. Beispiele hierfür sind:
Wärmemelder für Bereiche, die oft verraucht sind, beispielsweise die Küche
Kohlenmonoxid-Melder für den Heizungskeller oder das Kaminzimmer
Verknüpfte, intelligente Systeme, die zum Beispiel automatisch den Hausnotruf aktivieren
Wir hoffen Ihnen damit einen Anreiz gegeben zu haben, sich einmal näher mit dem Thema „Rauchmelder“ und präventiven Brandschutz zu beschäftigen. Weiter Informationen gibt es zum Beispiel hier: rauchmelder-lebensretter.de
Schon der Begriff „Rettungsgasse“ sollte jedem nahe legen, wobei es darum geht: Schnelle Hilfeleistung, bei der es oft auch um Leben geht. Leider werden die wenigen Grundregeln, die es zu beachten gilt um eine Rettungsgasse zu bilden, oftmals sträflich vernachlässigt. Dabei kommt man nicht schneller zum Ziel, wenn man die Bildung einer Rettungsgasse verweigert.
Grundregeln
Bei stockendem Verkehr sofort Rettungsgasse bilden, nicht erst wenn sich ein Einsatzfahrzeug durch die Blechlawine kämpft
Abstand halten – so schaffen Sie eine Pufferzone, mit der Sie im Ernstfall denjenigen Platz einräumen können, die das Bilden der Rettungsgasse versäumt haben
Rettungsgasse freihalten, bis der Verkehr wieder fließt – Auf keinen Fall nach dem ersten Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse schließen!
Rote Ampeln dürfen vorsichtig überfahren werden, um eine Rettungsgasse bei herannahenden Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen
Rettungsgasse bilden
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Bei zwei oder mehr Spuren in eine Fahrtrichtung gilt: Die äußerste linke Spur fährt so weit wie möglich nach links, alle andren Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts. Hierbei wird auch die Nutzung des Pannenstreifens geduldet, der ansonsten tabu ist.
Zwar ist der Begriff der „Rettungsgasse“ fest an Straßen mit mindestens vier Fahrbahnspuren gebunden, dennoch sollten Sie auch auf Straßen mit nur zwei Fahrbahnen im Staufall an Rettungsfahrzeuge denken und äußerst rechts fahren!
Verhalten an der Ampel
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Im innerstädtischen Verkehr kommt es immer wieder zu dem Problem, dass herannahenden Einsatzfahrzeugen kein Platz gemacht wird. Oftmals trauen sich die Fahrzeugführer/innen nicht, die rote Ampel zu überfahren, obwohl dies erlaubt ist, um Platz zu schaffen. Nicht selten werden die Rettungsfahrzeuge trotz Martinshorn sogar gar nicht bemerkt, da zum Beispiel laute Musik die Wahrnehmung verhindert.
Rückwärtigen Verkehr im Auge behalten und Musik auf eine Lautstärke regeln, die die Wahrnehmung von Umweltgeräuschen noch zulässt
Sollten sich Einsatzfahrzeuge nähern, vorsichtig über die rote Ampel in die Kreuzung fahren, um Platz zu schaffen
Falls es blitzt: Keine Sorge, mit der Angabe, dass Sie Rettungskräften Platz gemacht haben, wird der Knollen fallen gelassen
Warum befahren die Rettungsfahrzeuge nicht einfach den Standstreifen?
Nun, die Antwort verbirgt sich schon in der Bezeichnung. Dieser Streifen ist nicht zum Befahren gedacht, sondern für liegen gebliebene Fahrzeuge vorgesehen. Abgesehen davon, dass der Pannen- bzw. Standstreifen oft nicht optimal ausgebaut ist, würde ein Auffahren von Einsatzfahrzeugen auf ein Pannenfahrzeug im Staufall für absolutes Chaos sorgen. Aus diesem Grund ist eine klare Regelung für Fahrzeuge im Einsatz auch so sinnvoll: Jeder weiß – theoretisch – was zu tun ist!
Gesetzliche Regelung
Übrigens ist die Rettungsgasse keine freiwillige Sache! Sie ist durch §11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung verpflichtend vorgeschrieben.
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
§ 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Natürlich hat die Polizei in aller Regel etwas besseres zu tun, als einen Verstoß gegen diese Vorschrift zu ahnden, während sie selbst die Rettungsgasse befährt. Dennoch hoffen wir, dass wir Sie mit guten Argumenten – nicht mit Gesetz und Strafe – für die Rettungsgasse gewinnen können.
Denken Sie an uns, wenn Sie das nächste Mal im Stau stehen!
Danke!
Ihre Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei