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Category: Bürgerinfo

Wald- und Flächenbränden vorbeugen

Wald- und Flächenbränden vorbeugen

Gerade im Sommer und bei längeren Dürreperioden steigt die Wald- bzw. Flächenbrandgefahr immens. Man mag sich gar nicht ausmalen, was ein ausgedehnter Waldbrand im Rheingaugebirge bedeutet. Zuletzt war ein solcher großer Waldbrand in Hallgarten 1976 zu verzeichnen. Mit diesem Artikel möchten wir Sie über grundlegende Verhaltensregeln informieren, die diese Gefahr verringern.

Grundsätzliche Verhaltensregeln gegen Waldbrände oder Flächenbrände

Bei Trockenheit können schon unbedachte Kleinigkeiten zu einem Waldbrand führen. Deshalb sollten folgende Grundsätze stets eingehalten werden, um einen Waldbrand gar nicht erst entstehen zu lassen.

Grundsätzlich verboten und ein Unding, zudem bei Trockenheit eine erhebliche Waldbrandgefahr: Entsorgter Müll und weggeworfene Zigaretten. Folien oder Glasflaschen können bei entsprechenden Temperaturen und Sonneneinstrahlung durch Lichtbündelung sehr schnell einen Waldbrand oder Flächenbrand entstehen lassen. Auch Druckbehälter und Chemische Stoffe (Feuerzeuge, Dosen etc.) können natürlich eine Brandursache für einen Waldbrand oder Flächenbrand sein.

Kein Feuer bei Brandgefahr durch Trockenheit. Dies gilt auch für den Grill und zugelassene Feuerstellen. In der Regel sprechen Kommunen ein generelles Feuerverbot bei einer entsprechenden Gefährdungslage aus. Auch wenn es sehr verlockend erscheinen mag, gerade den Sommer zum Grillen, z.B. an einer Grillhütte, zu nutzen, kann durch Hitzeabstrahlung und Funkenflug sehr schnell ein unkontrollierbarer Waldbrand oder Flächenbrand entstehen. Bitte informieren Sie sich im Vorhinein, ob ein Grillfeuer an der geplanten Örtlichkeit zulässig ist und sorgen Sie in jedem Fall für bereitstehende Löschmittel.

Ein wichtiger Hinweis – insbesondere für Freizeitsportler, Hundebesitzer und Spaziergänger: Parken Sie Ihr Fahrzeug keinesfalls auf Flächen, die leicht entzündlich sind. Bei Trockenheit reicht allein die Hitzeabstrahlung, z.B. des Katalysators, aus, um Wald- und Flächenbrände auszulösen.

Sollten Sie Feuer oder eine Rauchentwicklung feststellen gilt wie immer: Sofort den Notruf 112 wählen und die Situation schildern. Gerade im Waldbereich kann ein frühzeitiges Entdecken eines Feuers und die Alarmierung der Feuerwehr große Schäden durch eine Ausdehnung des Waldbrandes verhindern. Setzen Sie den Notruf unbedingt vor eigenen Löschversuchen ab, denn schlagen diese fehl ist wertvolle Zeit verloren.

Zusammenfassung

  • Kein Müll wild entsorgen.
  • Keine Zigaretten wegschmeißen, natürlich auch nicht aus dem fahrenden Auto.
  • Kein Feuer, auch kein Grillfeuer, bei Brandgefahr.
  • Fahrzeug nicht auf leicht entzündlichen Untergrund stellen.
  • Bei Rauch oder Feuer sofort 112.

Links

Hirn an beim Parken!

Hirn an beim Parken!

In Einsatz und Übung stellen wir immer wieder fest, dass zum Teil ein Befahren der Straßen unmöglich ist. Wir kommen mit unseren Fahrzeugen einfach nicht durch! Das kostet im Ernstfall nicht nur Nerven, sondern kann im schlimmsten Fall Leben bedrohen. Stellen Sie sich bitte einmal vor, bei Ihnen brennt es, oder Sie sitzen eingeklemmt in einem verunfallten Fahrzeug und die Feuerwehr erreicht Sie nicht, weil Sie auf Grund unachtsam geparkter Fahrzeuge einfach nicht durchkommt!

Durchfahrt unmöglich

Uns ist klar, dass gerade in den engen Straßen Hallgartens die Parksituation nicht einfach ist. Wir bitten Sie dennoch dringend darum, beim Parken darauf zu achten, dass auch größere Fahrzeuge wie LKW die Straße nach wie vor befahren können.

  • Parken Sie niemals vor Feuerwehrzufahrten.
  • Achten Sie bei engen Straßen darauf, dass die Fahrbahnbreite auch für große Fahrzeuge ausreichend ist.
  • Nutzen Sie den Platz zum Fahrbahnrand möglichst optimal aus und lassen Sie Mitfahrer gegebenenfalls vorher aussteigen.
  • Achten Sie besonders darauf, dass die Einmündungen an Kreuzungen freigehalten werden. Wir brauchen diesen Schwenkbereich, um die „Kurve zu kriegen“!
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf Hydranten ab. Hydranten sind ovale Gullys auf der Fahrbahn und mit dem Text „Hydrant“ markiert.
  • Manchmal hilft auch schon ein eingeklappter Seitenspiegel.

Kreuzungen freihalten

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Sichtbare Hausnummern

Sichtbare Hausnummern

Mit einem ganz einfachen Grundsatz können Sie die Anfahrt von Feuerwehr und Rettungswagen erheblich erleichtern: Sorgen Sie für sichtbare Hausnummern!

5 Maßnahmen für sichtbare Hausnummern

  1. Hausnummer 5Hausnummer von Straße gut lesbar
  2. Hausnummer Nachts beleuchtet
  3. Nicht allzu verschnörkelt und künstlerisch gestaltet
  4. Nicht von Pflanzen überwachsen
  5. Häuser ohne direkten Straßenzugang, z.B. in Hinterhöfen, sollten durch ein Hinweisschild an der Straße ausgeschildert werden
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Rettungskräfte einweisen

Unabhängig von der Sichtbarkeit der Hausnummer ist es natürlich am besten, wenn sich im Ernstfall jemand an die Straße stellt und die Rettungskräfte einweist. Machen Sie in diesem Fall deutlich auf sich aufmerksam und zeigen Sie den schnellsten Weg. Am besten sollten Sie sämtliche Türen und Barrieren zur Einsatzstelle falls möglich geöffnet bzw. auf die Seite geräumt haben. So können wir am schnellsten helfen!

Bilder
https://pixabay.com/de/sieben-hausnummer-zahl-anmelden-7-1204018/
https://pixabay.com/de/hausnummer-5-zahl-nummer-172512/
Erste Hilfe leisten

Erste Hilfe leisten

Rettungsdienst und Feuerwehr müssen erst den Einsatzort anfahren, während Zeugen direkt handeln können. Zwar gibt es in Hessen mit 10 Minuten eine sehr kurze „Hilfsfrist“, es sind dennoch oftmals die Ersthelfer, die mit ihrem Eingreifen Leben retten! Wären Sie dazu auch in der Lage?

Wenn Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten, so liegt dies vermutlich an einem der zwei folgenden Gründe:

  • „Ich weiß nicht, wie ich helfen kann.“
  • „Ich habe Angst zu helfen und traue mich nicht.“
Erste Hilfe
Auch wenn Sie nicht wie dieser Feuerwehrmann mit Beatmungsbeutel und Defibrillator ausgerüstet sind, kann ihre Erste Hilfe Leben retten!

Merksätze

Zur groben Orientierung gibt es Merksätze, die einem bei einer Ersten-Hilfe-Situation ein strukturiertes Vorgehen ermöglichen können.

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Die 5 „W“ für den Notruf

Wo ist der Notfall/Unfall?
Was ist geschehen?
Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen?
Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
Warten Sie immer auf Rückfragen der Rettungsleitstelle!

Wichtig: Nennen Sie immer zuerst den Ort des Unfalls, falls die Verbindung abbricht.

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Seien Sie ein HELD

H ilfe rufen
E rmutigen und trösten
L ebenswichtige Funktionen überprüfen
D ecke unterlegen oder zudecken

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Erste Hilfe – Wissen auffrischen!

Wenn Sie gar nicht wissen, wie Sie in einer Notsituation helfen können, dann geht es Ihnen vermutlich wie vielen anderen auch: Viele Menschen besuchen nur einmal in ihrem Leben einen Erste-Hilfe-Kurs – und zwar im Rahmen des Führerscheinerwerbs. Das ist natürlich viel zu wenig und die meisten Lektionen sind schon längst vergessen. Außerdem gibt es natürlich im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse in der Rettung und Erste-Hilfe-Maßnahmen kommen hinzu oder ändern sich. Es lohnt sich also, das eigene Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen! So sind Sie im Ernstfall auch sicherer bei der Anwendung. Übrigens gibt es oft auch spezielle Kurse, zum Beispiel für Erste Hilfe bei Kindern oder Erste Hilfe bei Senioren.

Erste-Hilfe-Kurse gibt es bei vielen Hilfsorganisationen. Für weitere Informationen und Kurstermine besuchen Sie zum Beispiel folgende Internetseiten:

Auch wenn Sie Angst haben, können Sie helfen!

Angst kann eine große Barriere sein. Wenn Sie darunter leiden, dann ist es wichtig für Sie zu wissen, dass Sie trotzdem helfen können. Denn das Schlimmste bei einer Notsituation ist es, wenn niemand hilft! Denken Sie zum Beispiel an einen Verkehrsunfall, bei dem alle vorbei fahren. Hier können Sie auch dann helfen, wenn Sie selbst Angst haben direkte Hilfe an verletzten Personen zu leisten.

  • Wählen Sie den Notruf
  • Weisen Sie andere Personen auf die Notlage hin und animieren Sie diese zu helfen
  • Leiten Sie andere an, wenn Sie zwar wissen wie man helfen müsste, sich aber nicht trauen selbst die Hand anzulegen
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab

Eine frische Erste-Hilfe-Schulung könnte helfen, die Ängste zu mildern. Wenn Sie genau wissen, was in lebensbedrohlichen Situationen zu tun ist, springen Sie im Ernstfall vielleicht doch über Ihren Schatten hinaus.

Denken Sie auch an Ihre Familie und Ihr Umfeld!

Die meisten haben, wenn Sie „Erste Hilfe“ hören, einen Verkehrsunfall vor dem inneren Auge. Vermutlich hängt dies damit zusammen, dass der erste Kontaktpunkt mit der Ersthelfer-Thematik oftmals der Führerschein ist. Aber Unfälle können überall passieren! Fundiertes Ersthelferwissen kommt also Ihrem ganzen alltäglichem Umfeld zu gute.

Helfen ist Pflicht!

Es besteht eine gesetzliche Pflicht in Notsituationen zu helfen:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 323c StGB

Wichtig ist hier die Frage der Zumutbarkeit. Wer den Notruf absetzt und die Initiative zur Hilfe ergreift, sollte aber immer auf der sichern Seite sein.

Rauchmelder

Rauchmelder

Rauchmelder können Leben retten! Bei Bränden sind meist nicht die Flammen die tödliche Gefahr, sondern der giftige Rauch, der eingeatmet wird. Dies geschieht oft sogar unbemerkt im Schlaf. Genau hier zahlen sich Rauchmelder aus.

  • Installieren Sie mindestens in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren/Treppenhäusern (Fluchtwege) Rauchmelder.
  • Sollten Sie Mieter sein, und in den oben genannten Räumen kein Rauchmelder installiert sein, weisen Sie Ihren Vermieter auf diesen Missstand hin. Es besteht Rauchmelderpflicht!
  • Prüfen Sie Ihre Rauchmelder regelmäßig. Empfohlene Prüf- und Wartungsintervalle finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Rauchmelders.
  • Halten Sie Batterien bereit, falls ein Tausch notwendig wird. Entnehmen Sie eine alte Batterie ohne den direkten Tausch, könnte der wirkungslose Rauchmelder schnell in Vergessenheit geraten. Dies wäre im Ernstfall fatal.

Gesetzliche Grundlage

In Hessen gilt gesetzlich eine Rauchmelderpflicht für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.
§ 13 Hessische Bauordnung (HBO)

Auf was muss ich bei der Montage achten?

Unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe, sollten Sie auch über eine Installation in weiteren Räumen nachdenken. Machen Sie zum Beispiel im Wohnzimmer ein „Nickerchen“, wären Sie Rauchgasen ebenso ausgeliefert, als lägen Sie im Schlafzimmer. Des weiteren ist bei der Montage darauf zu achten, den höchsten Punkt des Raumes zu wählen, der vom Rauch ungehindert erreicht werden kann. Ansonsten ist die Montage eines Rauchmelders für den Privatbereich meist sehr einfach und auch für ungeübte Handwerker möglich. Eine Anleitung dafür liegt den Rauchmeldern in der Regel bei.

Die Feuerwehr kontrolliert nicht!

In den sozialen Netzwerken wurden in letzter Zeit vermehrt Gerüchte gestreut, dass kriminelle Banden von Haus zu Haus ziehen und sich als Feuerwehr ausgeben, die die Rauchmelder prüfen müsse. Auch wenn in Hallgarten und Umgebung kein solcher Fall bekannt ist, möchten wir folgendes klar stellen: Wir führen keine Rauchmelder-Kontrollen durch und würden außerhalb eines Einsatzes auch niemals Zutritt in Ihr Haus oder Ihre Wohnung fordern. Sollte es zu einem solchen Vorkommnis kommen, lassen Sie niemanden rein und rufen Sie die Polizei.

Spezielle Brand- und Gasmelder

Mittlerweile gibt es einen sehr großen Markt für den präventiven Schutz zu Hause. Beispiele hierfür sind:

  • Wärmemelder für Bereiche, die oft verraucht sind, beispielsweise die Küche
  • Kohlenmonoxid-Melder für den Heizungskeller oder das Kaminzimmer
  • Verknüpfte, intelligente Systeme, die zum Beispiel automatisch den Hausnotruf aktivieren

Wir hoffen Ihnen damit einen Anreiz gegeben zu haben, sich einmal näher mit dem Thema „Rauchmelder“ und präventiven Brandschutz zu beschäftigen. Weiter Informationen gibt es zum Beispiel hier: rauchmelder-lebensretter.de

Rettungsgasse

Rettungsgasse

Schon der Begriff „Rettungsgasse“ sollte jedem nahe legen, wobei es darum geht: Schnelle Hilfeleistung, bei der es oft auch um Leben geht. Leider werden die wenigen Grundregeln, die es zu beachten gilt um eine Rettungsgasse zu bilden, oftmals sträflich vernachlässigt. Dabei kommt man nicht schneller zum Ziel, wenn man die Bildung einer Rettungsgasse verweigert.

Grundregeln

  • Bei stockendem Verkehr sofort Rettungsgasse bilden, nicht erst wenn sich ein Einsatzfahrzeug durch die Blechlawine kämpft
  • Abstand halten – so schaffen Sie eine Pufferzone, mit der Sie im Ernstfall denjenigen Platz einräumen können, die das Bilden der Rettungsgasse versäumt haben
  • Rettungsgasse freihalten, bis der Verkehr wieder fließt – Auf keinen Fall nach dem ersten Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse schließen!
  • Rote Ampeln dürfen vorsichtig überfahren werden, um eine Rettungsgasse bei herannahenden Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen

Rettungsgasse bilden

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Bei zwei oder mehr Spuren in eine Fahrtrichtung gilt: Die äußerste linke Spur fährt so weit wie möglich nach links, alle andren Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts. Hierbei wird auch die Nutzung des Pannenstreifens geduldet, der ansonsten tabu ist.

[/two_columns_one] [two_columns_one_last] Rettungsgasse bei Mehrspurigen Fahrbahnen [/two_columns_one_last] [divider]

Zwar ist der Begriff der „Rettungsgasse“ fest an Straßen mit mindestens vier Fahrbahnspuren gebunden, dennoch sollten Sie auch auf Straßen mit nur zwei Fahrbahnen im Staufall an Rettungsfahrzeuge denken und äußerst rechts fahren!

Verhalten an der Ampel

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Im innerstädtischen Verkehr kommt es immer wieder zu dem Problem, dass herannahenden Einsatzfahrzeugen kein Platz gemacht wird. Oftmals trauen sich die Fahrzeugführer/innen nicht, die rote Ampel zu überfahren, obwohl dies erlaubt ist, um Platz zu schaffen. Nicht selten werden die Rettungsfahrzeuge trotz Martinshorn sogar gar nicht bemerkt, da zum Beispiel laute Musik die Wahrnehmung verhindert.

[/two_columns_one] [two_columns_one_last] Rettungsgasse - Verhalten an der Ampel
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Deshalb gilt an Ampeln:

  • Rückwärtigen Verkehr im Auge behalten und Musik auf eine Lautstärke regeln, die die Wahrnehmung von Umweltgeräuschen noch zulässt
  • Sollten sich Einsatzfahrzeuge nähern, vorsichtig über die rote Ampel in die Kreuzung fahren, um Platz zu schaffen
  • Falls es blitzt: Keine Sorge, mit der Angabe, dass Sie Rettungskräften Platz gemacht haben, wird der Knollen fallen gelassen

Warum befahren die Rettungsfahrzeuge nicht einfach den Standstreifen?

Nun, die Antwort verbirgt sich schon in der Bezeichnung. Dieser Streifen ist nicht zum Befahren gedacht, sondern für liegen gebliebene Fahrzeuge vorgesehen. Abgesehen davon, dass der Pannen- bzw. Standstreifen oft nicht optimal ausgebaut ist, würde ein Auffahren von Einsatzfahrzeugen auf ein Pannenfahrzeug im Staufall für absolutes Chaos sorgen. Aus diesem Grund ist eine klare Regelung für Fahrzeuge im Einsatz auch so sinnvoll: Jeder weiß – theoretisch – was zu tun ist!

Gesetzliche Regelung

Übrigens ist die Rettungsgasse keine freiwillige Sache! Sie ist durch §11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung verpflichtend vorgeschrieben.

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
§ 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Natürlich hat die Polizei in aller Regel etwas besseres zu tun, als einen Verstoß gegen diese Vorschrift zu ahnden, während sie selbst die Rettungsgasse befährt. Dennoch hoffen wir, dass wir Sie mit guten Argumenten – nicht mit Gesetz und Strafe –  für die Rettungsgasse gewinnen können.

Denken Sie an uns, wenn Sie das nächste Mal im Stau stehen!

Danke!
Ihre Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei

Die Bilder in diesem Beitrag sind der Kampagne Rettungsgasse rettet Leben entliehen.

Sirenensignale

Sirenensignale

An dieser Stelle möchten wir Ihnen kurz die Bedeutung der verschiedenen Sirenensignale erläutern. In Hallgarten gilt es zwei Signale zu unterscheiden:

  • „Eine Minute Heulton“ = Warnung der Bevölkerung
  • „Eine Minute Dauerton, zweimal unterbrochen“ = Alarmierung der Feuerwehr

Warnung der Bevölkerung

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Sirene Signal Warnung der Bevölkerung[/two_columns_one] [two_columns_one_last]

Eine Minute Heulton
– reingehen und Radio an!

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Dieses Sirenensignal ist für Sie als Bürger von besonderer Wichtigkeit, da Sie hier direkt handeln sollten. Es wird bei besonderen Gefahren aktiviert. Oestrich-Winkel sieht folgende Verhaltensregeln vor:

  • Gebäude aufsuchen und Fenster sowie Türen schließen. Bleiben Sie in geschlossenen Räumen.
  • Rufen Sie Ihre Kinder ins Haus! Unter Aufsicht können Kinder nicht durch Unwissenheit falsch reagieren.
  • Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten. Bitte Regionalsender, wie z. B. Radio RPR, Radio FFH, HR-3 benutzen.
    (Vom Zeitpunkt des Sirenensignals bis zur Rundfunkdurchsage kann einige Zeit vergehen.)
  • Lüftungsanlagen / Klimaanlagen mit Außenluftbeschickung ausschalten.
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen.
  • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau.
  • Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen – Besonders in den Mobilfunk-Netzen!
  • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensge­biet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege!

Alarmierung der Feuerwehr

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Sirene Signal Alamierung Feuerwehr [/two_columns_one] [two_columns_one_last]

1 Minute Dauerton, 2x unterbrochen

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Obwohl die Feuerwehr Hallgarten mit Meldern ausgestattet ist, die jedes aktive Mitglied bei sich führt, wird bei dringenden Einsätzen auf die zusätzliche Alarmierung per Sirene zurückgegriffen.

Achten Sie bei Alarmierung der Feuerwehr besonders auf Einsatzfahrzeuge mit Martinshorn. Ansonsten brauchen Sie als Bürger nichts zu unternehmen.

Informieren Sie sich über aktuelle Hinweise

Die Stadt Oestrich-Winkel bietet Ihnen unter folgender URL ausführliche Hinweise und Downloads für Notsituationen: https://www.oestrich-winkel.de/notfall/

Sirenen-Funktionsprobe

Sirenen-Funktionsproben mit Warnung der Bevölkerungen sind im Rheingau jeden zweiten Samstag im Juni und Dezember gegen die Mittagszeit. Wir werden Sie auf unserer Homepage rechtzeitig informieren.

Teaserbild von Thomas Schulze, gefunden auf Wikipedia (CC-BY-SA-3.0)